ADR– Gefahrgut
- Die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist in dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ festgelegt. Die ADR-Ausbildung wird von den zuständigen Industrie– und Handelskammern überwacht und ist bundeseinheitlich geregelt.
- Die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten werden durch eine theoretische Unterweisung und praktische Übungen vermittelt .
- Neben dem Basiskurs für Stück– und Schüttgut bieten wir den Aufbaukurs Tank , Kl.1*), Kl.7*), sowie die alle fünf Jahre notwendige Auffrischung an.
- Am Ende des Lehrgangs wird eine Prüfung vor der Industrie– und Handelskammer abgelegt und dies bei Erfolg durch die Ausstellung eines GGVSEB/ADR-Fahrerausweises bescheinigt.
— — —
*) keine geförderte Maßnahme