Im Januar 1951 gründete der Vater des heutigen Firmeninhabers Hans-Wilhelm Hövener, Willi Hövener, nach der Rückkehr aus russischer Gefangenschaft eine Fahrschule. Er studierte in den 70er Jahren in Essen an der Ingenieurschule Maschinenbau und eröffnete nach seiner Vereidigung durch die IHK ein Kfz-Sachverständigenbüro. Hier führte er Unfallrekonstruktionen und Schadensgutachten durch.
Sein Sohn, Hans-Wilhelm Hövener, machte seine Lehre zum Maschinenschlosser und 1977 trat er nach der Ausbildung zum Fahrlehrer in den elterlichen Betrieb ein. Später spezialisierte er sich auf die Handicap-Ausbildung (z. B. nach Schlaganfall/bei Querschnittlähmung, Verlust der Gliedmaßen) Vielen ist nicht bewusst, dass bei geänderten körperlichen Einschränkungen die Fahreignung neu nachgewiesen werden muss.
In den folgenden Jahren qualifizierte sich Hans-Wilhelm Hövener zum Maschinenbaumeister und staatlich geprüften Maschinenbautechniker Entwicklung Konstruktion, er legte seine Prüfung als Kraftfahrzeug Mechaniker Meister und Kraftverkehrsmeister ab. 1984 gründete Hans-Wilhelm die Meisterschule für Berufskraftfahrer und bildete ca. 100 Industriemeister Kraftverkehr aus. Seit 1989 unterstützte Hans-Wilhelm auch als Sachverständiger seinen Vater.
Der jüngste Sohn von Hans-Wilhelm und Birgit Hövener, Martin, erlernte nach seiner Ausbildung als Fahrzeuglackierer den Beruf des Fahrlehrers. Martin qualifizierte sich erst zum Berufskraftfahrer LKW und Bus und erwarb bis zum 23. Lebensjahr den Fahrlehrerschein aller Klassen (auch Bus). Martin hat seine Fachkompetenzen erweitert. Im Fahrschulbereich ist er als Referent Fahrschulpädagogik für Punkteabbaulehrgänge ASP anerkannt. FES Lehrgänge für auffällige Fahrer in der Probezeit führt er auch selbständig durch. Seit 2020 ist er zudem Gefahrgutbeauftragter und Ausbilder für Gefahrgutfahrer (ADR Bescheinigung). Er unterstützt das Ausbildungsteam heute tatkräftig.
Die ersten Standorte der Fahrschule waren in Rhede, Deichstraße (und dann für mehr als 50 Jahre: Burloer Str. 8) und in Bocholt, Eintrachtstr. 4. Seinerzeit gab es nur die mündliche Führerscheinprüfung und dann ging es zum Fahren. Die Zahl der Fahrstunden betrug i.d.R. 2 – 3 Stunden á 30 Minuten. In den ersten Jahren wurden mit den angestellten Fahrlehrern mehr als 1000 Fahrschüler im Jahr ausgebildet. Das Fahrlehrergesetz kam erst in den sechziger Jahren. Zu diesem Zeitpunkt konnte man nach sechs Schaltstunden auf einem Automatikfahrzeug die Führerscheinprüfung ablegen, ohne eine Einschränkung auf Automatik im Führerschein zu erhalten. 1951 konnte der PKW Führerschein zeitgleich mit dem Motorradführerschein, nach einer ein bis zwei stündigen Ausbildung auf dem Motorroller, erworben werden. Damals fuhr der Motorradfahrer bei der Fahrschulausbildung hinter dem Fahrschulwagen her. Bei der Prüfung wurde dann eine acht auf der Fahrbahn gefahren und bei Gelingen gab es den Führerschein. Bis zu den siebziger Jahren dauerte eine Prüfungsfahrt ca. 7 — 10 Minuten und das Fahren auf der Autobahn war mit Fahrschülern lange Zeit verboten. Der LKW Führerschein wurde auf einem Bus geschult und geprüft.
Vor einigen Jahren wurde eine Prüfung für die Gefahrgutbeauftragten Pflicht und ein neuer Markt tat sich auf: „Der externe Gefahrgutbeauftragte“. Hans-Wilhelm Hövener erweiterte seine Fachkompetenz und bietet seit 1995 die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger Straße, Schiene, See und Binnenschifffahrt an.
1994 wurde immer mehr Wert auf die Qualifizierung der Mitarbeiter gelegt und die Ausbildung der Ladekranfahrer von der BG und Industrie eingefordert. Seit 1990 bieten wir als Programmerweiterung nach Fertigstellung unserer Ausbildungshalle auch die Gabelstaplerfahrererst– und –weiterbildung an.