Die ersten Standorte der Fahrschule waren in Rhede, Deichstraße (und dann für mehr als 50 Jahre: Burloer Str. 8) und in Bocholt, Eintrachtstr. 4. Seinerzeit gab es nur die mündliche Führerscheinprüfung und dann ging es zum Fahren. Die Zahl der Fahrstunden betrug i.d.R. 2 – 3 Stunden á 30 Minuten. In den ersten Jahren wurden mit den angestellten Fahrlehrern mehr als 1000 Fahrschüler im Jahr ausgebildet. Das Fahrlehrergesetz kam erst in den sechziger Jahren. Zu diesem Zeitpunkt konnte man nach sechs Schaltstunden auf einem Automatikfahrzeug die Führerscheinprüfung ablegen, ohne eine Einschränkung auf Automatik im Führerschein zu erhalten. 1951 konnte der PKW Führerschein zeitgleich mit dem Motorradführerschein, nach einer ein bis zwei stündigen Ausbildung auf dem Motorroller, erworben werden. Damals fuhr der Motorradfahrer bei der Fahrschulausbildung hinter dem Fahrschulwagen her. Bei der Prüfung wurde dann eine acht auf der Fahrbahn gefahren und bei Gelingen gab es den Führerschein. Bis zu den siebziger Jahren dauerte eine Prüfungsfahrt ca. 7 — 10 Minuten und das Fahren auf der Autobahn war mit Fahrschülern lange Zeit verboten. Der LKW Führerschein wurde auf einem Bus geschult und geprüft.