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Klasse C1 und C1E

Klasse C1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
 

Klasse C1E (beinhaltet BE)
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. 
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
                                                                                                                                                                                                                         Mindestalter: 18 Jahre
 
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe:  erforderlich
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

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