Klasse C (beinhaltet Klasse C1)
Fahrzeugart: Lastzüge
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Klasse CE (beinhaltet C1E, BE, T)
Fahrzeugart Lastzüge, Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder einer Berufsaubildung
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: erforderlich
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Theorie in 10 Tagen
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Unser Ziel
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