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Klasse AM

 Klasse AM 
- leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: 
• Hubraum max. 50 cm³ 
• bbH max. 45 km/h 
• Leistung max. 4 kW 
- dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: 
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor 
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor 
• bbH max. 45 km/h 
• Leistung max. 4 kW 
• Leermasse max. 270 kg 
• nicht mehr als 2 Sitzplätze 
- leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen mit: 
• Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor 
• Hubraum max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor 
• bbH max. 45 km/h 
• Leermasse max. 425 kg 
• nicht mehr als 2 Sitzplätze 
• Leistung max. 6 kW 
• Leistung max. 4 kW bei Straßen-Quads 
Mindestalter: 15 
Geltungsdauer: ohne Befristung 
Vorbesitz erforderlich: NEIN 
Beinhaltet Klasse: keine 
Sehvermögen: Sehtest 
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs 

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