Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm³ Hubraum oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg) bzw. 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
-oder-
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss: Klasse AM, A1, A2
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