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Erwerb Führerschein C1/C1E gefördert

Erwerb der Fahrerlaubnis C1/C1E
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter 18 Jahre (Vorbesitz B)
Vollzeit (128 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis)
Maßnahmennummer wird in Kürze neu erteilt
Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre mit einer 
gesundheitlichen Untersuchung verlängert werden.


Unsere Bürozeiten vor Ort sind montags und donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag  8:00 und 17:00 Uhr.
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