Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. und Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Mindestalter: 21 Jahre)
Maßnahme Nummer wird in Kürze neu erteilt
Vollzeit (144 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis)
Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre mit einer
gesundheitlichen Untersuchung verlängert werden.
Bei gewerblichen Gütertransport ist auch der Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich.
Ergänzend bieten wir eine Gabelstaplerschulung und ADR Schulung an.
Damit sind sie für in dem Beruf gut aufgestellt !
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