Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ist als Nachweis
zwingend vom Fahrer mitzuführen und muss alle 5 Jahr
verlängert werden.
Voraussetzung für diese Schulung eine Grundqualifizierung
der LKW Klassen oder der Führerscheinerwerb C1/C
vor dem 10.09.2009.
Berufskraftfahrerweiterbildung Güterverkehr
Modul 1 Wirtschaft
Kenntnisbereiche 1.1 , 1.2 und 1.3
Modul 2 Sozialvorschriften
Kenntnisbereich 2.1
Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
Kenntnisbereiche: 1.2, 1.2, 1.3, 3.1, 3.4, 3.5
Modul 4 Schadensprävention
Kenntnisbereiche 3.1, 3.2, 3.3, 3.6, 3.7
Modul 5 Ladungssicherung
Kenntnisbereich 1.4
Unterrichtsdauer:
je Modul 420 Minuten von 8.00 – 16.00 Uhr
Wir tragen die Teilnahme an der Schulung im Berufskraftfahrerqualifizierungsregister
für Sie ein. Die absolvierten Schulungen können von der Behörde direkt abgerufen werden.
Der Antrag auf Verlängerung muss vom Teilnehmer selbst bei der zuständigen
Führerscheinstelle gestellt werden.
Maßnahme Nummer wird in Kürze neu erteilt
Vollzeit (50 Unterrichtseinheiten)
Dauer: 5 Tage
Unsere Bürozeiten vor Ort sind montags und donnerstags von 17:00 bis 18:00 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag 8:00 und 17:00 Uhr.
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